Presseberichte
Artikel zur Pressekonferenz vom 5. Juli 2006
Bild: Freiwillige beim Dreh eines Kinospots des Aktionsbündnisses gegen Zwangsumzüge
Foto: Version
Mobbing und Schikane
Berliner Notruftelefon gegen Zwangsumzüge zieht Bilanz nach drei Monaten Beratung
Jana Frielinghaus
Wer in Berlin langzeitarbeitslos ist, wird nicht korrekter behandelt, als lebte er in einer beliebigen CDU-geführten Stadt. Genau wie anderswo wird mehr oder weniger subtil klargemacht, daß er dem Gemeinwesen dreist zur Last fällt.
Zu dieser Auffassung sind Aktivisten der Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge gekommen, seit dem 21. März ein Notruftelefon für Bezieher von Arbeitslosengeld II sie betreiben, die von ihrem Jobcenter aufgefordert wurden, innerhalb der nächsten sechs Monate ihre Mietkosten zu senken.
Mehr als 750 Menschen hätten bis jetzt die kostenlose Nummer der Kampagne gewählt, berichtete Anne Allex am Mittwoch auf einer Pressekonferenz der Initiative. 132 protokollierte Gespräche wurden Allex zufolge seither ausgewertet. Mehr als die Hälfte dieser Anrufer hat eine Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten bekommen, ein Viertel rechnete damit. Viele der zwölf Berliner Jobcenter, so die Aktivistin, prüften entgegen der von der Senatsverwaltung für Soziales erlassenen "Anwendungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung" (AV Wohnen) vor Versendung der Schreiben nicht deren Lebensumstände. Ältere, Behinderte, chronisch Kranke, Familien und Menschen, die länger als 15 Jahre in ihrer Wohnung leben, sollen dort laut AV Wohnen nämlich "in der Regel" bleiben dürfen. Die Schreiben enthielten zudem überwiegend keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung, so Allex. Von den Dokumenten, die sie kenne, hätten nur diejenigen des Jobcenters Reinickendorf einen Fragebogen zu den Lebensumständen der Betroffenen enthalten. Die anderen Anrufer seien vor Erhalt der Umzugsaufforderung auch mündlich nicht über ihre Rechte informiert worden.
Roswitha Steinbrenner, Sprecherin von Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei.PDS), hielt dem entgegen, die Sozialverwaltung habe eigens eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Leitern der Jobcenter eingerichtet. Aus den entsprechenden Gesprächen ergäben sich "völlig andere Erkenntnisse", so Steinbrenner am Mittwoch auf jW-Nachfrage. Fälle von Willkür seien die Ausnahme. Außerdem könnten sich Betroffene, die sich ungerecht behandelt fühlen, jederzeit an die Senatsverwaltung wenden.
Die Forderung der Kampagne, die in der AV Wohnen festgelegten Mietobergrenzen um 20 Prozent heraufzusetzen, da entsprechender Wohnraum kaum aufzutreiben ist, sieht Steinbrenner als nicht realisierbar an. Zudem wäre dies ihrer Auffassung nach eine "Privilegierung von Hartz-IV-Haushalten" gegenüber Geringverdienern.
Kampagneninitiator Peter Grottian forderte indes von der Sozialsenatorin, die Lage der Betroffenen nicht länger zu beschönigen. Sie hatte Ende Mai von lediglich zwölf Umzügen von ALG-II-Beziehern in Berlin gesprochen. Der Professor verlangte erneut eine statistische Erhebung darüber, wie viele Betroffene bereits "freiwillig" umgezogen sind. Sprecherin Steinbrenner betonte gegenüber jW, die Fälle, in denen "möglicherweise ein Umzug angeordnet werden" müsse, lägen "im Promillebereich".
Quelle:
junge Welt, 6.7.06
Notrufe wegen der Zwangsumzüge
Kampagne vermittelt Rat und Hilfe für Betroffene / Explodierende Kosten verschärfen Situation
Von Rainer Funke
Bild: Protestaktion gegen Hartz IV und Zwangsumzüge vor dem Jobcenter Neukölln
Etwa 800 Mal klingelte das Notruftelefon der Kampagne gegen Zwangsumzüge (kostenfrei 0800-272 72 78; werktäglich 10 bis 13 Uhr), seit es vor 70 Tagen geschaltet wurde. "Kunden" der JobCenter teilen hier ihre Sorgen mit, wenn sie im Hartz-IV-Verfahren zur Senkung der Unterkunfts- und Heizkosten aufgefordert, faktisch zum Umzug genötigt werden.
Dabei gebe es kaum billige und zugleich zumutbare Wohnungen in der Stadt, sagte Anne Allex von der Kampagne gestern vor der Presse, Hinzu komme, dass Vermieter ALG-II-Beziehern eine Wohnung verweigern. Veranlasste Umzüge würden selten finanziell unterstützt. Die Prüfung des besonderen Einzelfalls gehe eher zu Lasten des Betroffenen aus. Nicht wenige fühlten sich von Behörden willkürlich behandelt und schikaniert. Die freihändige Behandlung von Fällen nehme weiter zu, so Allex. Häufig melden sich Alleinerziehende, Ältere und Schwerkranke am Notruftelefon. Wegen explodierender Betriebs- und Heizkosten rechnet man demnächst mit einem Anstieg von Zwangsumzügen. In vielen Fällen vermag die Kampagne, Rat und Hilfe zu vermitteln.
Das Netzwerk forderte vom Senat, die als Maß geltenden Miet- obergrenzen um 20 Prozent auf eine realistische Ebene zu erhöhen, um den Verbleib der Hartz-IV-Betroffenen in ihren Wohnungen zu sichern. Zwangsumzüge bei Bedürftigen müssten generell ausgeschlossen werden, hieß es.
Prof. Peter Grottian meinte, es gelte der ›Beblümungsstrategie" von Rot-Rot in Sachen Zwangsumzügen in Berlin deutlich zu widersprechen. Natürlich gebe es Leute in JobCentern, die sich um die Betroffenen bemühen, doch treffe man zugleich auch auf die Arroganz bürokratischer Macht, der Einhalt geboten werden müsse. Die Kampagne verlangte, die tatsächliche Zahl der Zwangsumzüge offen zu legen. Die Kontrollbesuche der Prüfdienste, bei denen nach so genannten Bedarfsgemeinschaften gefahndet wird, müssten unterbleiben. Grottian verwies auf Studien, die solche Schnüffeleien als grundgesetzwidrig bezeichnet hatten.
Quelle: ND, 6.7.06
hartz-zwangsumzüge
Keine einfache Lösung
Niemand möchte seine Wohnung verlieren - schon gar nicht zwangsweise. Hartz IV - dieses Enteignungsprogramm für Arbeitnehmer, das sich die ehemalige rot-grüne Bundesregierung mit schwarz-gelber Hilfe ausdachte - bringt nun mehr Berliner in diese Lage. Denn wer länger als ein Jahr keinen Job findet, weil er etwa zu alt ist, muss beim Hartz-Amt betteln gehen.
Kommentar
von RICHARD ROTHER
Zum Betteln beim Amt gehört, dass die Betroffenen erst Angespartes aufbrauchen müssen, bevor sie eine Unterstützung bekommen. Überprüft wird zudem, ob ihre Wohnung zu teurer ist. Dafür sorgt eine Vorschrift des rot-roten Senats, die erlassen wurde, weil sich die Kommunen an den Wohnkosten der Betroffenen beteiligen müssen.
Die Mietobergrenzen waren zunächst moderat. Allerdings wirkt die Senatsregelung wie eine indirekte Mieterhöhung, unter der etwa Studenten oder Geringverdiener leiden. Denn die Vermieter wissen nun genau, wie hoch sie gehen können - für Arbeitslose zahlt ja der Staat den festgelegten Preis. Billiger sind Wohnungen meist nur noch, wenn sie wegen großer Mängel schwer vermietbar sind. Deshalb greift auch die Forderung einer Anti-Hartz-Initiative, die Obergrenzen zu erhöhen, ins Leere. Die Erfüllung führte lediglich zu höheren Mieten für alle.
Es ist daher zweifelhaft, ob der Mietpreis allein das richtige Kriterium sein kann. Allerdings: Wer festlegt, welche Wohnungen für Bedürftige angemessen sind, läuft immer Gefahr, ungerecht zu sein. Das Problem sind nicht nur die Wohnungen - das Problem ist vor allem der Arbeitsmarkt. Er bietet immer weniger Menschen ein ausreichendes Einkommen. Die überflüssig Gewordenen werden per Hartz-Gesetz in die Bedürftigkeit gejagt. Auch wenn sie jahrzehntelang in die Sozialkassen einzahlten.
Quelle: taz Berlin lokal vom 6.7.2006, S. 15
www.gegen-zwangsumzuege.de