aus: junge Welt
15.02.2007 / Inland / Seite 8
Zum Inhalt dieser Ausgabe
»Bei unserem Notruftelefon glüht der Draht«
Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge rechnet für dieses Jahr mit einer
Verschärfung der Situation.
Ein Gespräch mit Anne Allex
Interview: Ralf Wurzbacher
Anne Allex ist Mitstreiterin bei der Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge.
Infos Im Internet: gegen-zwangsumzuege.de, Notruftelefon: 0 800-272 72 78,
Mo. bis Fr. 10-13 Uhr.
In der Hauptstadt drohten bis zu 30000 Zwangsumzüge von Beziehern des
Arbeitslosengeldes II (ALG II), hatte der Berliner Mieterverein vor rund
einem Jahr gewarnt. Nach neuesten Angaben der Sozialbehörde beläuft sich die
Zahl auf lediglich 410. Besteht demnach Grund zur Entwarnung?
Nein. Der Verein hatte keinen Zeitraum für die Umzüge genannt. Bis zum
Jahresende 2006 gab es fast 17400 Anschreiben wegen zu hoher Miete. 9871
Mieter wurden vom jeweiligen Jobcenter direkt zur Senkung der Kosten der
Unterkunft aufgefordert. Davon haben jedoch nur 2800 Bedarfsgemeinschaften
reagiert, indem sie entweder untervermietet oder die zu hohe Miete aus
eigener Tasche bezahlt haben. Aber was geschieht mit dem Rest? Darüber
schweigt sich die Sozialbehörde aus. Ab Januar 2007 werden die meisten
Bedarfsgemeinschaften erneut auf die Miethöhe überprüft. Viele
ALG-II-Bezieher zahlen die Differenz zwischen tatsächlichen und angemessenen
Unterkunftskosten aus der Regelleistung. Wird dies zur Dauereinrichtung,
laufen kurz über lang Mietschulden auf, die dann eine Räumung nach sich
ziehen können.
Sie rechnen für 2007 also mit einer Verschärfung der Lage?
Ja, vor allem wegen der Mehrwertsteuererhöhung und den steigenden Strom-,
Heizungs- und Betriebskosten. Uns liegen Statistiken vom Jobcenter
Friedrichshain-Kreuzberg vor. Danach gab es im vergangenen Jahr 490 Anträge
auf »Miet- und Energieschuldenübernahme«. Der Schuldenberg belief sich
insgesamt auf deutlich über 700000 Euro, jedoch nur 484 Anträge mit einem
Volumen von rund 600000 Euro wurden bewilligt. Aber Jobcenter sind keine
Hartz-IV-Kreditanstalten, mehr Zwangsumzüge und Räumungen sind deshalb
wahrscheinlich. 2004 gab es in Berlin 25 000 Stromabschaltungen. Daten für
2005 und 2006 verriet Vattenfall Europe nicht. Auch sie können ein
Kündigungsgrund werden.
Wie viele Zwangsumzüge gab es in Friedrichshain-Kreuzberg?
Dort wurden 2006 wegen überschreitung der Kosten-Richtwerte der Unterkunft
bzw. des Härtefalls 1377 Bedarfsgemeinschaften angeschrieben. Davon wurden
729 direkt zur Wohnkostensenkung durch Untervermietung, Zuzahlung oder Umzug
aufgefordert. Tatsächlich senkten aber nur 157 ihre Unterkunftskosten, 16
zogen um. Aber was ist mit den anderen? Hat man diesen zum Stichtag nur noch
die angemessenen Wohnungskosten überwiesen oder läuft ihre Frist noch? Wurden
ihre Bemühungen zur Mietsenkung anerkannt oder wird an sie weiterhin die
tatsächliche Bruttowarmmiete gezahlt? Das alles bleibt im dunkeln.
Wann geht ein Zwangsumzug in die offizielle Zählung ein, welche Fälle bleiben
unberücksichtigt?
Die Stadtverwaltung zählt nur die von den Jobcentern »veranla ß ten« Umzüge,
die finanziell unterstützt wurden. Es gibt aber auch Betroffene, die ihre
Wohnung in vorauseilendem Gehorsam verlassen, nach der Aufforderung zur
Kostensenkung keine Kostenzusicherung für die neue Wohnung bzw. die
Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten erhalten oder die eben einfach geräumt
werden. Andere müssen wegen zu kleiner Wohnung oder wegen des sich
verschlechternden Gesundheitszustandes ausziehen und finden beim Jobcenter
keine Unterstützung. Von den mehr als 1 000 Anrufern an unserem Notruftelefon
erwog jeder Dritte den Umzug, bereitete ihn vor oder war schon dabei.
Die in Berlin mitregierende Linkspartei rühmt sich gerne einer besonnenen
Umsetzungspraxis der Hartz-IV-Bestimmungen. Wie sehen Sie das?
Die Ma ß nahmen führten leider zu keiner besseren Information, Aufklärung und
Beratung durch die Jobcenter. Seit Januar 2007 häufen sich die Anrufe wieder,
die konkrete Situationen ist oft verzwickter als 2006. Bei uns glüht der
Draht.
Ihre Kampagne feiert im März einjähriges Bestehen. Welche Hilfe können Sie
Betroffenen bieten?
Wir hören zu und überlegen gemeinsam, welche Schritte nötig sind: der Weg zu
einer Beratungsstelle, zum Sozialamt oder zu einem Rechtsanwalt. Wir teilen
unser Wissen über die Verwaltungspraxis mit, in ganz brenzligen Situationen
rufen wir auf Wunsch auch beim Senat an.