Wegweiser und Tipps...

 


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...bei drohender Wohnungslosigkeit
Hilfen für Wohnungslose und Arme

...zu einer Wohnung, Unterkunft oder einer Bleibe

Immer wieder geraten NiedriglöhnerInnen, bisherige oder immer noch Arbeitslosengeld II-Beziehende in die Situation, sich eine neue Wohnung suchen zu müssen. Wenn sie vor 2005 noch nicht bedürftig waren, haben sie jetzt oft mehr Schwierigkeiten, als Langzeiterwerbslose, die schon von früher amtliches Vorgehen kannten. Deshalb sind manchmal Bedingungen bei der Suche öffentlicher Wohnungen oder Leistungen zur Unterstützung der Mietkosten einfach nicht bekannt. Wer bisher auf dem freien Markt eine Wohnung suchte und fand und wer genügend Geld für die Miete hatte, war auf einen Wohnberechtigungsschein nicht angewiesen oder musste noch nie Wohngeld beantragen. In einer neuen, sozialen Situation ist dies mit unter von Nöten und hilft eine Wohnung zu finden.

Wir haben deshalb unter mehreren Stichworten folgende Hinweise für die Suche einer Wohnung, Unterkunft oder Bleibe aufgelistet, wenn zum Beispiel:

Wir vom Notruftelefon machen ähnliche Erfahrungen und arbeiten uns deshalb Schritt für Schritt aus den Sozialgesetzen, zu den mietrechtlichen Fragen oder zusätzlichen Leistungsangeboten durch.

Selbstsuche

Wir empfehlen folgende Internetpfade:
www.wg-gesucht.de/wg-zimmer-in-Berlin.8.0.1.0.html
www.vermietung-online.de/berlin_wohngemeinschaft.html
www.mietwohnungen-berlin.com
http://mieten.immonet.de/wohnung/berlin/wedding.html

Wohnberechtigungsschein wegen Bedürftigkeit

Einen Wohnberechtigungschein bei Bedürftigkeit erhalten Sie von Ihrem Amt für Bürgerdienste und Wohnen. Dort werden Ihnen auch die Bedingungen für den Wohnberechtigungsschein erläutert.
Adressen liegen unter: www.berlin.de Bezirksamt Verwaltung Bürgerdienste. Zum Beispiel:
www.berlin.de/ba-lichtenberg/verwaltung/start/index.html
www.berlin.de/ba-lichtenberg/verwaltung/wohnen-wbs_start.html
www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/buergerdienste/wohnen.html

Wohngeld

Beachten Sie auch den Link zum Wohngeld in der Navi-Leiste!

Beim Wohngeldamt können Sie Wohngeld beantragen, wenn Ihr Erwerbseinkommen nicht zum Leben ausreicht.
Die Adressen der jeweiligen Berliner Wohngeldämter geordnet nach Verwaltungsbezirken finden Sie unter:
www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/wohnungsaemter/
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml

Die Anträge auf Wohngeld sind je nach Ressortzuschnitt im jeweiligen Verwaltungsbezirk an verschiedenen Stellen einzureichen:
www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/buergerdienste/wohnen.html
www.berlin.de/ba-spandau/verwaltung/abt/sg/wohn.html
www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/verwaltung/fiwiwohn/wohnungsamt/wohngeld.html
www.berlin.de/ba-mitte/org/wohnungsamt/wohngeld.html
www.reinickendorf.de/abteilungen_detail.php?id=226&ID=2512
www.berlin.de/ba-pankow/buergerdienste/wohnungsamt.html

Bei den jeweiligen Wohnungsämtern und Wohngeldstellen finden Sie jeweils auch das Formular eines Wohngeldantrages und die Bedingungen für den Wohngeldbezug. Zum Beispiel:
www.berlin.de/ba-lichtenberg/verwaltung/buedsoz/wohnungsamt/wohngeld-index.html
Hinweise zum Wohngeldantrag finden Sie unter:
www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/buergerdienste/wohnen.html
Hier können Sie Ihr Wohngeld selbst berechnen:
www.stadtentwicklung.berlin.de/diwo/root?AGS=201000&CID=1644&FRM_SID=1

Soziale Wohnhilfen §§ 67 ff. SGB XII

Für Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften des SGB XII oder des SGB VIII gedeckt werden, werden diese Leistungen zuerst berücksichtigt.
Einen Antrag auf Leistungen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, bei z.B. drohendem Wohnungsverlust können Sie bei ihrem Bezirksamt, speziell dem Sozialamt stellen.
Die Adressen der Sozialämter finden Sie unter:
www.berlinerarbeitsmarkt.de/sozialamtinberlin.htm

Eine Übersicht über die sozialen Wohnhilfen in Berlin finden Sie auf den Seiten des DPWV unter:
paritaet-wohnungslosenhilfe.de/code/Hauptform.php3

ASUM/ Angewandte Sozialforschung und Urbanes Management GmbH

Nach unserer Informationen kann es mitunter erfolgreich sein, wenn Sie bei Sanierungsberatungsstellen nachfragen, ob im Verlaufe der Sanierung innerhalb der Mietobergrenzen Wohnungen frei geworden sind. Interessierte sollten keine negative Schufaauskunft haben.
www.asum-berlin.de/kontakt.html

Geschütztes Marktsegment

Sie stehen kurz vor der Räumung Ihrer Wohnung bzw. sind wohnungslos? Wohin können Sie sich wenden?
Ihr zuständiges Bezirksamt hat eine Stelle "Geschütztes Marktsegment" in der Abteilung Sozialwesen angegliedert, die Sie berät und Ihnen gegebenenfalls eine Wohnung vermittelt. Zuständig für Sie ist der Bezirk, in dem Sie zur Zeit nach dem Meldegesetz erfasst sind. Nähere Auskünfte finden Sie unter:
www.berlin.de/lageso/soziales/marktsegment/

 


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...zu Mieterberatung

Mieterberatung, sonstige Rechtsberatung für Arme und vom Rauswurf Bedrohte

Neuköllnerinnen und Neuköllner, die Probleme mit ihrem Vermieter haben, finden im Bezirksamt Neukölln juristischen Beistand. Raimar Noffke, Jurist des Bereiches Bürgerdienste, übernimmt die bislang vom Mieterverein angebotene kostenfreie Beratung.

Sprechstunden:
Mittwochs 16 bis 18 Uhr und Freitags 14 bis 16 Uhr
Ort:
Blaschkoallee 32, Haupthaus/Raum 230, 12349 Berlin
Vorherige telefonische Anmeldung unter 6809-3529 erforderlich!

Überdies bietet Jurist Noffke in den o.g. Sprechstunden Beratung in weiteren Rechtsgebieten an.
Dieses Angebot gilt allerdings nur für "Einkommensschwache".
Die diesbezüglichen Voraussetzungen können bei der telefonischen Anmeldung geklärt werden.

[Für die Qualität dieses "Service" können wir keinerlei Empfehlung aussprechen. Testen Sie selbst. - Anmerkung der Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge]

 


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Was tun, wenn Wohnungslosigkeit droht?

Sie stehen kurz vor der Räumung Ihrer Wohnung bzw. sind wohnungslos?
Wohin können Sie sich wenden?
In Berlin besteht ggf. Anspruch auf Wohnraum im so genannten "Geschützten Marktsegment"
Für die Nutzung ist ein Berechtigungsschein erforderlich.
Nähere Infos zum Geschützten Marktsegment finden Sie hier:
Auf der Seite des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

Wird drohende Wohnungslosigkeit ausgelöst durch das Jobcenter, beispielsweise durch Aufforderung
zur Senkung der Kosten der Unterkunft oder zum Wohnungswechsel, so sollte auch hier ein entsprechenden Berechtigungsschein zum Geschützten Marktsegment ausgestellt werden.
Sprechen Sie den zuständigen Sachbearbeiter hierauf an.

 


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Hilfen für wohnungslose und arme Menschen

Kostenlose Mahlzeiten, Übernachtungen etc.

AWO Wärmestelle

Nikolsburger Platz 6, 10717 Berlin
Tel. 861 72 90

Montag - Sonntag: 10.00 - 13.00 Uhr

 

Bahnhofmission Zoo

in gem. Trägerschaft von Berliner Stadtmission und INVIA
Jebenstr. 5, 10623 Berlin
Tel. 313 80 88

Montag - Sonntag: 6.00 - 6.30 Uhr, 9 - 12 Uhr, 15 - 18 Uhr, 22 - 24 Uhr

 

Heilsarmee

Kuglerstr.11, 10439 Berlin
Tel. 444 08 00

Montag - Samstag: ab 13 Uhr

 

Warmer Otto

Wohnungslosentagesstätte der Berliner Stadtmission
Bugenhagenstr. 9, 10551 Berlin
Tel. 396 60 67

Sonntag - Donnerstag: 13 - 17 Uhr, Freitag: 9 - 13 Uhr, Montag: Frauenfrühstück 10 -12 Uhr
Zudem: kostenlose Rechtsberatung freitags von 10 - 12 Uhr

 

Franziskaner Kloster

Wollankstr. 19, 13187 Berlin
Tel. 488 39 60

Dienstag - Sonntag: 13 - 15 Uhr

 

Notübernachtung Lehrter Straße

der Berliner Stadtmission
Lehrter Str. 69, 10557 Berlin

im Winter vom 1.11. bis 31.3. jeden Abend ab 21.00 Uhr

 

Zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot

des Caritasverbandes für Berlin und der Berliner Stadtmission
Levetzowstr. 12a, 10555 Berlin
Tel. 390 47 40

Montag: 9 - 13 Uhr offene Sprechstd., 14 -16 Uhr mit Termin
Dienstag: 9 - 13 Uhr offene Sprechstd. + medizin. Versorgung
Mittwoch: 9 - 13 Uhr offene Sprechstd. nur(!) für Frauen, 14 - 16 Uhr mit Termin
Donnerstag: 9 - 13 Uhr mit Termin
Freitag: 9 - 13 Uhr offene Sprechstd. + medizin. Versorgung, 14 - 15 Uhr mit Termin

 

Weitere Notunterkünfte

www.wohnungslos-berlin.de/Aktuelles/aktuelles.html
www.ofw-leitfaden.de/adressen/adressen1_1.php

 

Wer ist im Falle der Wohnungslosigkeit für die Grundsicherung zuständig ?

Zuständige Bezirksämter für Wohnungslose in Berlin sind nach Kältebezirksbuchstaben geordnet. Das bedeutet, dass obdachlose Leute ohne Meldeadresse sich entsprechend dieser Liste nach dem Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens in den entsprechend für sie zuständigen Bezirksämtern melden müssen wegen Grundsicherungsleistungen.
www.wohnungslos-in-berlin.de/adressen/zustaendig.htm

 

Wohnungslos

In der folgenden Liste des "Arbeitskreises Wohnungsnot" finden Sie eine Übersicht von Einrichtungen. Dazu gehören Anlaufstellen für:

www.ak-wohnungsnot.de/teilnehmer/index.htm
www.wohnungslos-in-berlin.de
www.wohnungslos-berlin.de

 

weitere Angebote

Sozialberatungskatalog bei www.clof.eu
in Arbeit
Notübernachtungen bei www.strassenfeger-berlin.de
ständig aktualisiertes Angebot
alternative Übernachtungsangebote bei Querkopf

 

Alle Angaben ohne Gewähr

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www.gegen-zwangsumzuege.de