Kosten der Unterkunft (KdU): Widerspruch
Absender
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AN
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Datum
Widerspruch (Ihre
Aufforderung zur Senkung vom xx.xx.xxxx;
Senkung der Kosten
für die Unterkunft vom xx.xx.xxxx entsprechendes streichen)
Ihr Zeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegen Ihre (Aufforderung
zur Senkung der KdU durch Umzug, die Kürzung -
entsprechendes streichen) der Leistungen nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom DATUM
lege ich hiermit
WIDERSPRUCH
ein.
Begründung:
Mit obiger Aufforderung beabsichtigen Sie, die mir zustehenden
Leistungen nicht mehr in voller Höhe, zu bewilligen, sollte es
mir bis zum xx.xx.xxxx nicht möglich sein, Ihre
"Angemessenheit" zu befriedigen.
Aus Ihrer Aufforderung lässt sich zwar die Höhe
"Ihrer Angemessenheit" erkennen, jedoch nicht
nachprüfen, wie "Ihre Angemessenheit" errechnet wurde. Es
fehlen ausreichende Begründungen. Da der Begriff "angemessen"
kein rechtsbestimmter Begriff ist, begründen Sie dies nur als
Beispiel mit (den angeblichen Mietobergrenzen des WoGG oder
Richtlinien der Stadt/Kommune etc), wodurch aber weder bekannt ist, ob
diese Wohnungen vorhanden sind und noch ob diese auch anmietbar sind.
Hierauf habe ich aber einen Anspruch.
Nach § 33 SGB X muss ein Bescheid inhaltlich hinreichend
bestimmt sein. Der Verwaltungsakt muss gem. § 35 I SGB X
begründet sein. Die Begründungspflicht bei
belastenden Verwaltungsakten entspricht dem rechtsstaatlichen
Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der
Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte
sachgemäß verteidigen kann (BVerfGE 6, 44; 40, 286;
49, 66; BSG, Urteil vom 10.06.1980 - 4 RJ 103/79).
In Ihrer Aufforderung mangelt es an der notwendigen
Verwaltungstransparenz.
Ich kann insbesondere nicht nachprüfen, ob die Kosten
für Unterkunft/Heizung zutreffend sowie "angemessen" sind und
der "zeitlich, örtlichen Gegebenheit, Lage und
Größe" angepasst wurde.
Des weiteren berücksichtigen Sie mit Ihrer Aufforderung zur
Senkung der Kosten für die Unterkunft nicht, dass:
1. allein, behindert etc stehend bin und den Umzug nicht selbst
bewerkstelligen kann und somit auf Helfer angewiesen bin, die aber
für ihre Arbeit entlohnt werden müssen,
2. welche Bemühungen von Seiten Ihrer Behörde
unternommen werden, damit ich Ihre "Angemessenheit" befriedigen kann,
3. in welcher Höhe die Renovierungskosten sowohl für
die jetzige als auch für die neue Wohnung übernommen
werden,
4. eventuelle Makler- und Kautionsgebühren, Doppelmieten,
5. welche Kosten mir für den erheblichen Mehraufwand der
Wohnungssuche erstattet werden, da diese Kosten im Regesatz nicht
enthalten sind, der ohnehin schon verfassungsbedenklich zu gering ist.
(gegebenenfalls streichen oder ergänzen)
Ich beantrage daher mir die Leistungen in voller Höhe weiter
zu bewilligen und eine nachvollziehbare und begründete
Aufforderung zuzusenden, welche einer Überprüfung zum
Einzelfall beim zuständigen Gericht als Ausgangspunkt
standhält, sowie die "Angemessenheit" definiert
ausgeführt wurde. Als zeitlichen Rahmen, erwarte ich,
entsprechend der Eile der Notwendigkeit - Ihre Begründung zur
Entscheidung sowie dazu entsprechende Ausführungen - 14 Tage
nach Zustellung dieses Schreibens für "angemessen".
Mit freundlichen Grüßen
Bitte unbedingt per
Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen
Empfangsbestätigung abgeben