Kosten der Unterkunft (KdU): Widerspruch



Absender

___________________________________
___________________________________
___________________________________

AN

___________________________________

___________________________________

___________________________________

Datum

Widerspruch (Ihre Aufforderung zur Senkung vom xx.xx.xxxx;
Senkung der Kosten für die Unterkunft vom xx.xx.xxxx entsprechendes streichen)

Ihr Zeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

Gegen Ihre (Aufforderung zur Senkung der KdU durch Umzug, die Kürzung -  entsprechendes streichen)  der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom DATUM
lege ich hiermit

WIDERSPRUCH

ein.

Begründung:

Mit obiger Aufforderung beabsichtigen Sie, die mir zustehenden Leistungen nicht mehr in voller Höhe, zu bewilligen, sollte es mir bis zum xx.xx.xxxx nicht möglich sein, Ihre "Angemessenheit" zu befriedigen.
Aus Ihrer Aufforderung lässt sich zwar die Höhe "Ihrer Angemessenheit" erkennen, jedoch  nicht nachprüfen, wie "Ihre Angemessenheit" errechnet wurde. Es fehlen ausreichende Begründungen. Da der Begriff "angemessen" kein rechtsbestimmter Begriff ist, begründen Sie dies nur als Beispiel mit (den  angeblichen Mietobergrenzen des WoGG oder Richtlinien der Stadt/Kommune etc), wodurch aber weder bekannt ist, ob diese Wohnungen vorhanden sind und noch ob diese auch anmietbar sind.

Hierauf habe ich aber einen Anspruch.
Nach § 33 SGB X muss ein Bescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Der Verwaltungsakt muss gem. § 35 I SGB X begründet sein. Die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten entspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BVerfGE 6, 44; 40, 286; 49, 66; BSG, Urteil vom 10.06.1980 - 4 RJ 103/79).

In Ihrer Aufforderung mangelt es an der notwendigen Verwaltungstransparenz.

Ich kann insbesondere nicht nachprüfen, ob die Kosten für Unterkunft/Heizung zutreffend sowie "angemessen" sind und der "zeitlich, örtlichen Gegebenheit, Lage und Größe" angepasst wurde.

Des weiteren berücksichtigen Sie mit Ihrer Aufforderung zur Senkung der Kosten für die Unterkunft nicht, dass:
1. allein, behindert etc stehend bin und den Umzug nicht selbst bewerkstelligen kann und somit auf Helfer angewiesen bin, die aber für ihre Arbeit entlohnt werden müssen,
2. welche Bemühungen von Seiten Ihrer Behörde unternommen werden, damit ich Ihre "Angemessenheit" befriedigen kann,
3. in welcher Höhe die Renovierungskosten sowohl für die jetzige als auch für die neue Wohnung übernommen werden,
4. eventuelle Makler- und Kautionsgebühren, Doppelmieten,
5. welche Kosten mir für den erheblichen Mehraufwand der Wohnungssuche erstattet werden, da diese Kosten im Regesatz nicht enthalten sind, der ohnehin schon verfassungsbedenklich zu gering ist. (gegebenenfalls streichen oder ergänzen)

Ich beantrage daher mir die Leistungen in voller Höhe weiter zu bewilligen und eine nachvollziehbare und begründete Aufforderung zuzusenden, welche einer Überprüfung zum Einzelfall beim zuständigen Gericht als Ausgangspunkt standhält, sowie die "Angemessenheit" definiert ausgeführt wurde. Als zeitlichen Rahmen, erwarte ich, entsprechend der Eile der Notwendigkeit - Ihre Begründung zur Entscheidung sowie dazu entsprechende Ausführungen - 14 Tage nach Zustellung dieses Schreibens für "angemessen".



Mit freundlichen Grüßen

Bitte unbedingt per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Empfangsbestätigung abgeben